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Willkommen bei der BaBella Intensiv­pflege GmbH

Ihr häuslicher Intensiv­pflegedienst aus der Region:
Rhein-Neckar-Kreis, Kreis-Bergstraße und Odenwald

Wir versorgen intensivpflegebedürftige und beatmungspflichtige Menschen im eigenen Zuhause.
Gerne übernehmen wir Ihre Versorgung!

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Jobs und Karriere


Ihr häuslicher Intensivpflegedienst aus der Region: Rhein-Neckar-Kreis, Kreis-Bergstraße und Odenwald.

Lass die Rennerei von Zimmer zu Zimmer und von Haustür zu Haustür hinter Dir. 

Genieße es, Zeit, Ruhe und Konzentration für Deine Klienten zu haben. 

Hole Dir Deine Energie zurück und erfahre mehr Leichtigkeit und Ausgewogenheit bei der Pflege. 

Deine Familie und Deine Freunde werden es Dir danken. Weil Du es Dir wert bist.

“Genug ist nicht genug, lass Dich nicht belügen, Klatschen ist Betrug, genug kann nie genügen.“ Klatschen war gestern, BaBella ist heute! 

8 Stunden-Dienste
/
Dreischichtsystem

Viel Zeit für Ihre
Klienten

Regionale
Struktur / Kurzer
Arbeitsweg

Attraktive
Vergütung zzgl.
maximale
steuerfreie
Zuschläge

Betriebliche
Altersvorsorge
mit Arbeitgeber-
zuschuss

Weihnachtsgeld = 3500€
Urlaubsgeld = 3500€

Reisekosten
0,30 Cent pro
Kilometer

Bonuszahlungen

Einarbeitung
Mitarbeiter-
bezogen – Feste
Bezugsperonen

EDV gestützte
Doku

Umfangreiche
Fort- und
Weiterbildungen –
Inhaus und über
EDV mit Relias
Learning

Geburtstags-
überraschungen

Aktuelle Jobs

Pflegefachkraft (m/w/d)

8 Std. Schichtsystem 100% Voll-, Teilzeit

3-jährig examiniert für die häusliche 1:1 Versorgung

Einsatzort:
Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Weinheim, Lampertheim, Heppenheim, Bensheim und Darmstadt

Pflegedienstleitung (m/w/d)

100% Vollzeit

Pflegedienstleitung (m/w/d) in der häuslichen Intensivpflege

Einsatzort:
Mannheim / Oststadt

Stellv. Pflegedienstleitung (m/w/d)

100% Vollzeit

Stellv. Pflegedienstleitung (m/w/d) in der häuslichen Intensivpflege

Einsatzort:
Mannheim / Oststadt

Für Klienten und Angehörige

DER MENSCH IM MITTELPUNKT

Unser Pflegeleitbild

Wir wollen jeden Klienten so behandeln, wie wir selbst im Krankheits- oder Pflegefall behandelt werden möchten.

Wir, die „BaBella Intensivpflege GmbH“, sind ein privates Unternehmen.

Unsere Mission ist es, mit Qualität und Transparenz zu pflegen.

Zu unserem humanistischen Grundverständnis gehört, jeden Menschen in seiner Ganzheit und Einzigartigkeit wahrzunehmen und ihm mit Toleranz und Achtung zu begegnen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Wir finden, dass Prävention und Gesundheitsförderung zentrale Aufgabengebiete unseres täglichen Handels sind. Daher besteht unser Ziel darin, die Gesundheit sofern möglich zu verbessern und die Lebensqualität unserer Klienten im höchsten Maße zu fördern und zu erhalten.

Wir orientieren uns an dem neuen Strukturmodell zur Entbürokratisierung in der Pflege. Unser Pflegesystem ist die Bezugspflege. Dies bedeutet ein besseres und persönlicheres Vertrauensverhältnis zwischen Klienten und Pflegefachkraft. Die individuellen Bedürfnisse des Klienten stehen im Vordergrund.

Die Pflege und der Pflegeablauf sind ein lebendiger Prozess, der gemeinsam mit dem Klienten und dessen Bezugspersonen geplant und in der Entwicklung immer wieder neu angepasst wird. So entsteht ein transparenter Einblick für alle Beteiligten.

Durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Klienten, Angehörigen und Kooperationspartnern (Ärzte, Therapeuten, etc.) ist unser Handeln transparent. Eine zeitnahe und EDV-gestützte Dokumentation des Pflegeprozesses ist hierfür die Grundlage. Aufklärung und Beratung ist für uns selbstverständlich.

Durch internes und externes Qualitätsmanagement wird unser Pflegeprozess ständig optimiert und den neuesten Standards angepasst. Alle Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsangeboten teil. So sichern wir uns eine höchstmögliche Pflegequalität.

Bereitgestellte Gegenstände an unserem Arbeitsplatz behandeln wir behutsam. Mit Medikamenten und Verbrauchsgütern gehen wir sorgfältig und sparsam um. Effektivität und Wirtschaftlichkeit verstehen wir als Ergebnis einer verantwortungsvollen Arbeit im Hinblick auf Qualität und Umweltschutz.

Unser Pflegeleitbild soll für alle, die sich für unseren Pflegedienst interessieren, Orientierungshilfe sein.

Intensiv­medizinische Betreuung organisieren

10 Schritte


Intensivmedizinisch zu versorgenden Menschen können auch zu Hause in den eigenen 4 Wänden versorgt werden. Fachpflegedienste haben sich auf die ambulante Versorgung von tracheotomierten und beatmeten Menschen spezialisiert. Die folgenden „10 Schritte & 13 Fragen“ rund um diese besondere Versorgung sollen als Unterstützung für Betroffene und Angehörige sowie als erste Checkliste dienen.

1. Voraussetzungen prüfen

1. Ist eine Beatmungssituation vorhanden: invasiv oder non-invasiv (Beatmung via Tracheostoma oder Maskenbeatmung).

2. Besteht eine lebensbedrohliche Erkrankung, ist ein Tracheostoma/ Trachealkanüle vorhanden oder bestehen Atemprobleme bei dem der Betroffene sich selbst nicht helfen bzw. versorgen kann.

3. Besteht die Notwendigkeit des Freihaltens der Atemwege bzw. eine Absaugpflicht.

4. Ist der vorhandene Wohnraum ausreichend, um die häusliche Pflege zu ermöglichen.

5. Sofern einer der oben genannten Voraussetzungen in Verbindung mit Punkt 4 besteht, ist eine Spezielle Fachpflege zu Hause möglich.

6. Kostenübernahme:

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Pflege zu Hause.
  • Die Kostenübernahmen durch die Privaten Krankenkassen müssen im Vorfeld geklärt werden. Oftmals zahlen die Privaten Krankenkassen auf Kulanzbasis.
3. Erstgespräch führen

Telefonisch einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen vereinbaren.

Versorgungsaufwand, Kostenträger und Zeitpunkt der möglichen Übernahme klären und besprechen.

5. Kommunikation mit Arzt und Klinik

Kontaktaufnahme mit Klinik, Sozialdienst oder Haus-/ Facharzt mit der Bitte um Ausstellung einer ärztlichen Verordnung für die häusliche Krankenpflege. Die Klinik (später immer der Hausarzt) rezeptiert zudem Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien.

7. Check der Hilfsmittel

Kontaktaufnahme mit der Klinik und gemeinsam besprechen, welche Hilfsmittel benötigt werden. Die Klinik erstellt die Rezepte und es wird ein Hilfsmittellieferant beauftragt, der die benötigten Hilfsmittel organisiert.

Das Sanitätshaus schickt alle notwendigen Hilfsmittel zu dem Betroffenen nach Hause und vereinbart ein Termin für den Aufnahmetag.

Am Aufnahmetag werden alle Hilfs-, Verbrauchsmittel und Materialien dem Betroffenen angepasst.

9. Stabilisierung im ersten Monat

In den ersten Wochen liegt die Hauptaufgabe darin, den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren. Pflegekräfte müssen eingearbeitet werden. Die Abläufe werden routinierter.

Eine individueller Maßnahmenplan wird erstellt.

2. Anbieter suchen & kontaktieren

Betroffene/Angehörige benötigen die BaBella Intensivpflege GmbH, die sich auf solche Versorgungen spezialisiert hat.

4. Entscheidung & Auftrag erteilen

Betroffene oder Angehörige entscheiden sich für den Pflegedienst und erteilen diesem mündlich einen Auftrag, damit die Planung zügig beginnt. Ein Pflegevertrag wird erstellt und zugesandt.

6. Planung im Fachpflegedienst

Nach Zusage des Betroffenen/Angehörigen:

  • Kontaktaufnahme mit der Klinik→ Zusammen besprechen welche Hilfsmittel benötigt werden und Ausstellung einer ärztlichen Verordnung;
  • Kontaktaufnahme mit dem Kostenträger (Krankenkasse)
  • Kostenvoranschlag und ärztliche Verordnung werden eingereicht bei der Krankenkasse;

Dienst- und Personalplanung werden vom Pflegedienst organisiert.

8. Entlassung aus der Klinik/Übernahme

Am Tag vor der Entlassung müssen alle Materialien und Hilfsmittel vor Ort sein. Die Einweisung der Mitarbeiter in die Geräte erfolgt durch das Sanitätshaus, bevor der Klient zu Hause ankommt.

Der Betroffene wird mit einem Krankentransport und evtl. einem Arzt nach Hause begleitet.

Zu Hause wird der Betroffene von der Pflegedienstleitung und Pflegekraft in Empfang genommen.

10. Qualitätssicherung

Alle Pflegefachkräfte sind dreijährig examiniert.

Fachkräfte bei Notwendigkeit mit Erfahrung in der außerklinischen Intensivpflege oder Heimbeatmungserfahrung.

Individuelle EDV gestützte Dokumentation vor Ort, Einarbeitungskonzept, regelmäßige Teambesprechungen, Fortbildungen sowie Fallbesprechungen.

1. Voraussetzungen prüfen

1. Ist eine Beatmungssituation vorhanden: invasiv oder non-invasiv (Beatmung via Tracheostoma oder Maskenbeatmung).

2. Besteht eine lebensbedrohliche Erkrankung, ist ein Tracheostoma/ Trachealkanüle vorhanden oder bestehen Atemprobleme bei dem der Betroffene sich selbst nicht helfen bzw. versorgen kann.

3. Besteht die Notwendigkeit des Freihaltens der Atemwege bzw. eine Absaugpflicht.

4. Ist der vorhandene Wohnraum ausreichend, um die häusliche Pflege zu ermöglichen.

5. Sofern einer der oben genannten Voraussetzungen in Verbindung mit Punkt 4 besteht, ist eine Spezielle Fachpflege zu Hause möglich.

6. Kostenübernahme:

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Pflege zu Hause.
  • Die Kostenübernahmen durch die Privaten Krankenkassen müssen im Vorfeld geklärt werden. Oftmals zahlen die Privaten Krankenkassen auf Kulanzbasis.
2. Anbieter suchen & kontaktieren
Betroffene/Angehörige benötigen die BaBella Intensivpflege GmbH, die sich auf solche Versorgungen spezialisiert hat.
3. Erstgespräch führen

Telefonisch einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen vereinbaren.

Versorgungsaufwand, Kostenträger und Zeitpunkt der möglichen Übernahme klären und besprechen.

4. Entscheidung & Auftrag erteilen

Betroffene oder Angehörige entscheiden sich für den Pflegedienst und erteilen diesem mündlich einen Auftrag, damit die Planung zügig beginnt. Ein Pflegevertrag wird erstellt und zugesandt.

5. Kommunikation mit Arzt und Klinik

Kontaktaufnahme mit Klinik, Sozialdienst oder Haus-/ Facharzt mit der Bitte um Ausstellung einer ärztlichen Verordnung für die häusliche Krankenpflege. Die Klinik (später immer der Hausarzt) rezeptiert zudem Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien.

6. Planung im Fachpflegedienst

Nach Zusage des Betroffenen/Angehörigen:

  • Kontaktaufnahme mit der Klinik→ Zusammen besprechen welche Hilfsmittel benötigt werden und Ausstellung einer ärztlichen Verordnung;
  • Kontaktaufnahme mit dem Kostenträger (Krankenkasse)
  • Kostenvoranschlag und ärztliche Verordnung werden eingereicht bei der Krankenkasse;

Dienst- und Personalplanung werden vom Pflegedienst organisiert.

7. Check der Hilfsmittel

Kontaktaufnahme mit der Klinik und gemeinsam besprechen, welche Hilfsmittel benötigt werden. Die Klinik erstellt die Rezepte und es wird ein Hilfsmittellieferant beauftragt, der die benötigten Hilfsmittel organisiert.

Das Sanitätshaus schickt alle notwendigen Hilfsmittel zu dem Betroffenen nach Hause und vereinbart ein Termin für den Aufnahmetag.

Am Aufnahmetag werden alle Hilfs-, Verbrauchsmittel und Materialien dem Betroffenen angepasst.

8. Entlassung aus der Klinik/Übernahme

Am Tag vor der Entlassung müssen alle Materialien und Hilfsmittel vor Ort sein. Die Einweisung der Mitarbeiter in die Geräte erfolgt durch das Sanitätshaus, bevor der Klient zu Hause ankommt.

Der Betroffene wird mit einem Krankentransport und evtl. einem Arzt nach Hause begleitet.

Zu Hause wird der Betroffene von der Pflegedienstleitung und Pflegekraft in Empfang genommen.

9. Stabilisierung im ersten Monat

In den ersten Wochen liegt die Hauptaufgabe darin, den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren. Pflegekräfte müssen eingearbeitet werden. Die Abläufe werden routinierter.

Eine individueller Maßnahmenplan wird erstellt.

10. Qualitätssicherung

Alle Pflegefachkräfte sind dreijährig examiniert.

Fachkräfte bei Notwendigkeit mit Erfahrung in der außerklinischen Intensivpflege oder Heimbeatmungserfahrung.

Individuelle EDV gestützte Dokumentation vor Ort, Einarbeitungskonzept, regelmäßige Teambesprechungen, Fortbildungen sowie Fallbesprechungen.

WIR FÜR SIE

Unsere Leistungen


Umfassende Beratung

Um für jeden Betroffenen die
bestmögliche außerklinische
Intensivpflege zu finden, beraten wir
Sie von Anfang an ganz individuell.
Auf Basis unserer jahrelangen
Erfahrungen suchen wir gemeinsam
mit Ihnen nach der passenden
Lösung.

Antragsstellung und Kostenerklärung

Wir übernehmen je nach Ihren
Vorstellungen den Schriftverkehr mit
Ihrer Kranken-, Pflegekasse und/oder
anderen sozialen Hilfsträgern (z. B.
Sozialamt) oder unterstützen Sie
dabei entsprechend.
Darüber hinaus klären wir die
Kostenübernahme der häuslichen
Pflege mit allen Kostenträgern.

Pflegeüberleitung

Unser Überleitungsmanagement
sorgt für eine unkomplizierte
Versorgungsübernahme aus der
Klinik oder Reha in die häusliche
Intensivpflege

Grundpflege

Wir versorgen unsere Klienten nach
den allgemein anerkannten
Standards medizinisch-pflegerischer
Erkenntnisse. Im Rahmen der
Grundpflege kümmern wir uns um
die Körperpflege, die Ernährung
sowie die Mobilität der betroffenen
Pflegebedürftigen.

Heimbeatmung und Behandlungspflege

Unsere Pflegeteams übernehmen u. a.
die Sicherstellung der
medizinischen Leistungen, die
permanente Überwachung von
Vitalparametern, die Versorgung von
Trachealkanülen, PEG-, PEJ- und
Portversorgung sowie weitere
Leistungen.

Begleitung im Alltag

Außerklinische Intensivpflege ist für
uns mehr als nur Pflege. Wir
unterstützen unsere Klienten aktiv
auf ihrem Weg „Zurück ins Leben“,
eröffnen ihnen durch unsere
Begleitung im Alltag Freiräume und
helfen so, ihre persönliche
Lebensqualität zu erhöhen.

Welche Krankheits­bilder versorgen wir?

Unsere Klienten sind insbesondere Mensche mit:
  • COPD und andere chronische Lungenerkrankungen
  • Neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen z.B. ALS
  • Schädel-Hirn-Verletzungen – Hirnorganische Schäden
  • Hohe Querschnittlähmung
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Genetischen Erkrankungen
  • Anderen intensivmedizinische Indikationen

Häufig gestellte Fragen

FAQ


Wie wird diese Betreuung finanziert?

Da es sich um eine Behandlungspflege handelt, muss die Kranken und Pflegekasse die Versorgung finanzieren. Zudem wird die Pflegestufe zur Finanzierung hinzugezogen.

Im Rahmen der pflegerischen Versorgung Zuhause erheben wir einen Eigenanteil. Dieser beträgt maximal 500 Euro pro Monat. Jeder Interessent erhält vor Vertragsbeginn einen Kostenvoranschlag.

Welche räumlichen Voraussetzungen sind vorhanden?

Für alle Beteiligten ist es sinnvoll, wenn die Pflegekräfte die Möglichkeit haben sich in einen extra Raum zurück zu ziehen. Zu berücksichtigen dabei ist, dass die Pflegekräfte in unmittelbarer Nähe sind, so dass sie mögliche Alarme hören und eingreifen können.

Wer organisiert das denn alles?

Der Pflegedienst nimmt und hält Kontakt mit der Klinik, den Haus- und Fachärzten, dem Kostenträger sowie den Hilfsmittellieferanten.

Kommt der Betroffene denn auch regelmäßig aus dem Bett?

Alle Betroffenen können mobilisiert werden, solange keine medizinischen Gründe vorliegen, die eine Mobilisation in den Rollstuhl verhindern.

Wie viele Stunden Hilfe am Tag können wir bekommen?

Ist abhängig von Wunsch und Notwendigkeit. Möglich bis zu 24 Stunden.

Was mache ich als Angehöriger?

Wenn Sie es als Angehörige wünschen und sich zutrauen, können Sie in die Pflege Ihres Angehörigen involviert werden (evtl. Schulung durch das Personal).

Welche Pflegekräfte kommen zu uns? Und, welche Tätigkeiten führen sie durch?

Eingesetzt werden ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte.

Folgende pflegerische Tätigkeiten werden übernommen:

  • Behandlungspflege (SGB V – medizinische Pflege)
  • Grundpflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI)
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (SGB XI §45b – z.B. Vorlesen, Spazieren gehen, Brettspiele usw.)
Kommen immer dieselben Mitarbeiter?

Es ist unser Wunsch, immer dieselben Mitarbeiter zu einem Klienten zu senden.

Krankheit und Urlaub bedeuten aber sicherlich immer wieder Umplanungen mit evtl. auch neuen Mitarbeitern.

Macht der Pflegedienst auch Therapien?

In erster Linie sind die Therapeuten (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie etc.) für die Therapien zuständig. Trotzdem können in Absprache bzw. nach Einarbeitung bestimmte Maßnahmen im Rahmen der aktivierenden Pflege mit übernommen werden.

Was ist, wenn wir allein sein wollen?

Die Pflegefachkräfte müssen sich zu jeder Zeit in unmittelbarer Nähe des Betroffenen befinden. Um die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren, können sich die Pflegefachkräfte kurzzeitig auch in einem anderen Zimmer aufhalten, solange mögliche Alarme zuhören sind bzw. die Angehörigen die Pflegefachkraft informieren können.

Was passiert, wenn es dem Betroffenen besser geht und dieser die Intensivpflege nicht mehr benötigt?

Unsere Pflegefachkräfte, die behandelnden Ärzte, Kliniken prüfen und kontrollieren den Zustand des Betroffenen über einen längeren Zeitraum hinweg. Sollte der Zustand des Betroffenen von allen Beteiligten als positiv eingestuft werden, freuen wir uns eine gemeinsame Rückzugspflege zu organisieren.

Ist ein hoher Pflegegrad Voraussetzung für eine Versorgung durch außerklinische Intensivpflege?

Da die intensivpflegerische Versorgung zu einem Großteil über die Krankenkasse finanziert wird, ist das Vorhandensein eines Pflegegrades bzw. dessen Höhe zweitrangig.

Individuelle Fragen

Wir beantworten gerne Ihre Fragen diskret, individuell und persönlich. Schreiben Sie uns eine Nachricht, oder rufen Sie uns unter 06209/ 7978840 an und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

Pflegeberatungs­gespräch nach § 37.3 SGB XI vereinbaren


Kostenlos beraten lassen

Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei. Der Beratungseinsatz ist eine verpflichtende Beratung für pflegende Angehörige. Es soll damit sichergestellt werden, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind, dass ihnen Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei all ihren individuellen Fragen vorhanden ist.

Individuellen Termin vereinbaren

Die Beratungseinsätze sollten individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein, daher finden die Beratungseinsätze zu Hause statt. Der Pflegeberater kann sich somit einen guten Überblick über die häusliche Pflegesituation machen und kann damit auch viel besser und zielgerichteter beraten.

Beratungs­gespräch und Leistungen

Unsere Pflegeexperten kommen zu Ihnen nach Hause und führen eine individuelle Pflegeberatung – inklusive Aufklärung über alle Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation – sowie umfassende Fördermöglichkeiten durch. Dadurch wird eine individuelle Lösung für alle Beteiligten garantiert und zufriedenstellend gelöst.

WEITERE INFORMATIONEN

Beratungs­gespräch zur Pflege


Wer Zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend.

Warum ist der Beratungseinsatz wichtig?
Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sollen regelmäßige Hilfestellungen und pflegefachliche Unterstützung für pflegebedürftige und Angehörige bieten sowie zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege im eigenen Umfeld dienen. Dabei stehen Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Lagerungs- und Hebetechniken, das Wohnumfeld und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund.

Insbesondere weisen wir auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Leistungen hin wie z.B.:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Sachleistungen zur häuslichen Pflege
  • Kombination von Geld- und Sachleistungen
  • Kurzzeitpflege bis zu einer Ausschöpfung von 3224 € zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld
  • Verhinderungspflege bis zu einer Ausschöpfung von 2418 € zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld
  • Wohnraumanpassungen (Badumbau, Treppenlift etc.)
  • Beschaffung von Hilfs-/Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen

Wer trägt die Kosten?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für den pflegebedürftigen sowie für die pflegenden Angehörigen kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Beratungseinsätze.

Habe ich Anspruch darauf?
Ja, Sie sind sogar dazu verpflichtet diese abzurufen. Bei Nichtinanspruchnahme droht die Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen und im Wiederholungsfall sogar der komplette Entzug des Pflegegeldes. Die Aufforderung für den Beratungseinsatz kommt schriftlich von der Pflegekasse.
Wie oft und in welchem Turnus die Beratung durchgeführt werden muss, hängt vom Pflegegrad ab:
Bei Pflegegrad 1 → ist das Beratungsgespräch halbjährlich möglich, aber nicht verpflichtend.
Bei Pflegegrad 2 und 3 → ist das Beratungsgespräch halbjährlich vorgesehen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 → muss die Beratung vierteljährlich stattfinden.

Unsere kompetenten Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung


Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Dann nutzen Sie unseren kostenlosen BaBella-Rückruf-Service!
Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung!

Unser kompetentes BaBella Team steht Ihnen sehr gerne für Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung und freut sich bereits, Ihnen persönlich helfen zu können.

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